Rathaus Obernzell

STARKREGEN FRÜHALARMSYSTEM (FAS)

Mit dem Frühling und dem Sommer kommt auch die Gewittersaison. Schwere Gewitter mit Starkregen können jeden, selbst an Hanglagen treffen. Mit rechtzeitiger Vorsorge und richtigem Verhalten können Starkregen Gefahren abgewehrt und im Extremfall Leben geschützt werden.

Starkregen-Frühalarmsystem des Marktes Obernzell

- KOSTENFREI für unsere Bürgerinnen und Bürger -

Starkregenereignisse treten kleinräumig und in kurzer Zeit auf und Experten erwarten eine Zunahme derartiger Ereignisse. Die Marktgemeinde Obernzell hat deswegen das Starkregen-Frühalarmsystem (FAS) der Firma Spekter in Betrieb genommen.

So kann eine frühzeitige, gebietsbezogene Information und Alarmierung registrierter Bürger/innen erfolgen und es wird wertvolle Zeit gewonnen, um mit richtigen Vorkehrungen und Verhalten Schäden abzuwehren und im Extremfall Schlimmeres zu verhindern.

Wie habe ich als Bürger/in Zugriff auf das „FAS“?

Um als Bürgerin oder Bürger das FAS nutzen zu können, empfehlen wir die App “Starkregen App” in den jeweiligen App Stores (iOS und Android) auf Ihrem Smartphone zu installieren.

Download Links:  Starkregen App im App Store (apple.com)   bzw.    Starkregen App – Apps bei Google Play

                                   Starkregen_App.jpegStarkregen_App.jpeg

                                    (Apple App Store)               (Android Play Store)

Nach einer kurzen Wartezeit erfolgt die Freigabe durch die Marktgemeinde Obernzell

Hierüber werden Sie dann per E-Mail informiert.

 

Funktionsweise FAS

Das FAS misst in Echtzeit die tatsächliche Niederschlagsmenge per Radarmessung, erfasst die Pegelstände und errechnet, ob eine Gefahr vorliegt. Mittels Push Notification (Smartphone App), SMS und E-Mail und im kritischen Fall auch per Telefonanruf (Handy und/oder Festnetz), geht bei Gefahr eine Meldung in 3 Stufen an alle im System angemeldeten Benutzer.

Alarmstufe S1

Rückstaugefahr – Beginnende Überlastung des Kanalsystems

(Rückschlagklappen, Rückstauvorrichtungen prüfen oder aktivieren, Funktion Dach- und Hofentwässerung beobachten oder Funktionsfähig machen)

Alarmstufe S2

Überflutungsgefahr – mit Überschwemmung aus Kanal und Fließgewässer ist zu rechnen

(Kellerräume, Unterführung, Tiefgaragen verlassen, nicht befahren, nicht betreten)

Alarmstufe S3

Sturzflutgefahr - Lebensgefährliche Überflutungen möglich

(Höhere Räume aufsuchen, Straßen verlassen, Lebensgefahr)

Kontakt:

Markt Obernzell - Bauamt, Marktplatz 42, 94130 Obernzell

Telefonnummer: +49 8591 / 9116 - 103

Ludwig Prügl

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Obernzell, verehrte Gäste,

der staatlich anerkannte Erholungsort Obernzell war die ehemalige Sommerresidenz der Passauer Bischöfe, die bereits im 16. Jahrhundert den besonderen Charme und die bevorzugte Lage des Ortes – umgeben von Wasser, Wald und Wiesen – zu schätzen wussten.

Der traditionsreiche Markt ist bekannt für sein historisches Ortsbild mit den vielen bunten Häuserfassaden, das fürstbischöfliche Schloss mit Keramikmuseum, die Rokoko-Pfarrkirche sowie der Donau-Uferpromenade mit „gestrandetem Schiff“ und Wasserspiel.

Äußerst positiv ist auch die wirtschaftliche Entwicklung der örtlichen Betriebe in den vergangenen Jahren, die eine überdurchschnittlich große Anzahl an gewerblichen Arbeitsplätzen aufweisen können. Die unmittelbare Nähe zur Stadt Passau trägt zusätzlich zur Erhöhung der Wohnqualität bei.

Ausgezeichnete Möglichkeiten für Sport, Freizeit und Erholung bieten die zahlreichen Sporteinrichtungen, das beheizte Schwimmbad, Radwege, Wanderwege und der Nordic-Walking Park.

Mit dem Abbruch der ehemaligen Lederfabrik Münch und der Neugestaltung als Freizeit- und Erholungspark sowie der Ortskernsanierung ist die Attraktivität von Obernzell noch weiter gesteigert worden.

Neben der herrlichen Lage in unserem schönen Donautal machen all die vorhandenen Einrichtungen Obernzell zu einer Gemeinde, in der sich Einheimische und Gäste gleichermaßen wohlfühlen können.

 

Ludwig Prügl

1. Bürgermeister

Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Information des Bayerischen Landesamtes für Steuern

Neuregelung der Grundsteuer

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. 

Wie läuft das Verfahren ab?

Das bisher bekannte dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer haben eine sog. Grundsteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Sie ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.

Was bedeutet die Neuregelung für Sie?

Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann aufgepasst:

Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Hierzu werden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamt für Steuern im Frühjahr 2022 öffentlich aufgefordert.
Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.

Was ist zu tun?

Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit

vom 1. Juli 2022 bis spätestens 30.04.2023

bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.
Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann. Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.

Die benötigten Daten für die Erklärungsabgabe finden Sie in Ihren eigenen Unterlagen. Dies sind:

  • für das Aktenzeichen und die Lagedaten:
    das Informationsschreiben des Finanzamts, sofern Sie eines erhalten haben, oder der letzte Einheitswertbescheid bzw. Grundsteuermessbescheid.
  • für die Steuernummer, das Wohnsitz- /Betriebsstättenfinanzamt und die Identifikationsnummer:
    der Einkommensteuerbescheid bzw. Körperschaftsteuerbescheid.
  • für die Eingabe der Flurstücksdaten:
    der Datenabruf aus dem BayernAtlas-Grundsteuer, der Notarvertrag, Katasterauszug oder Grundbuchauszug.
  • für die Angabe der Gebäudeflächen:
    die Wohnflächenberechnung und Nutzflächenberechnung oder hilfsweise den Bauplan.

Erläuterungen zu Begriffen (z. B. Gemarkung, Flurstück) finden Sie auch in den Anleitungen zu den Erklärungsformularen.

Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.
 

Sie sind steuerlich beraten?

Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgen. 

Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?

Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern.
Informationen stehen unter www.grundsteuerreform.de zur Verfügung. 

Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?

Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter

http://www.grundsteuer.bayern.de/

Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar:

089/30700077

In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen sehen Sie bitte von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.

Hängen die Grundsteuerreform und der Zensus 2022 zusammen?

Das Bayerische Landesamt für Statistik führt in 2022 einen Zensus mit einer Gebäude- und Wohnungszählung durch. Die Grundsteuerreform und der Zensus sind voneinander unabhängig. Weitere Informationen zum Zensus finden Sie unter www.statistik.bayern.de/statistik/zensus.

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