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Ludwig Prügl

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Obernzell, verehrte Gäste,

der staatlich anerkannte Erholungsort Obernzell war die ehemalige Sommerresidenz der Passauer Bischöfe, die bereits im 16. Jahrhundert den besonderen Charme und die bevorzugte Lage des Ortes – umgeben von Wasser, Wald und Wiesen – zu schätzen wussten.

Der traditionsreiche Markt ist bekannt für sein historisches Ortsbild mit den vielen bunten Häuserfassaden, das fürstbischöfliche Schloss mit Keramikmuseum, die Rokoko-Pfarrkirche sowie der Donau-Uferpromenade mit „gestrandetem Schiff“ und Wasserspiel.

Äußerst positiv ist auch die wirtschaftliche Entwicklung der örtlichen Betriebe in den vergangenen Jahren, die eine überdurchschnittlich große Anzahl an gewerblichen Arbeitsplätzen aufweisen können. Die unmittelbare Nähe zur Stadt Passau trägt zusätzlich zur Erhöhung der Wohnqualität bei.

Ausgezeichnete Möglichkeiten für Sport, Freizeit und Erholung bieten die zahlreichen Sporteinrichtungen, das beheizte Schwimmbad, Radwege, Wanderwege und der Nordic-Walking Park.

Mit dem Abbruch der ehemaligen Lederfabrik Münch und der Neugestaltung als Freizeit- und Erholungspark sowie der Ortskernsanierung ist die Attraktivität von Obernzell noch weiter gesteigert worden.

Neben der herrlichen Lage in unserem schönen Donautal machen all die vorhandenen Einrichtungen Obernzell zu einer Gemeinde, in der sich Einheimische und Gäste gleichermaßen wohlfühlen können.

 

Ludwig Prügl

1. Bürgermeister

Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Information des Bayerischen Landesamtes für Steuern

Neuregelung der Grundsteuer

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. 

Wie läuft das Verfahren ab?

Das bisher bekannte dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer haben eine sog. Grundsteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Sie ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.

Was bedeutet die Neuregelung für Sie?

Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann aufgepasst:

Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Hierzu werden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamt für Steuern im Frühjahr 2022 öffentlich aufgefordert.
Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.

Was ist zu tun?

Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit

vom 1. Juli 2022 bis spätestens 30.04.2023

bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.
Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann. Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.

Die benötigten Daten für die Erklärungsabgabe finden Sie in Ihren eigenen Unterlagen. Dies sind:

  • für das Aktenzeichen und die Lagedaten:
    das Informationsschreiben des Finanzamts, sofern Sie eines erhalten haben, oder der letzte Einheitswertbescheid bzw. Grundsteuermessbescheid.
  • für die Steuernummer, das Wohnsitz- /Betriebsstättenfinanzamt und die Identifikationsnummer:
    der Einkommensteuerbescheid bzw. Körperschaftsteuerbescheid.
  • für die Eingabe der Flurstücksdaten:
    der Datenabruf aus dem BayernAtlas-Grundsteuer, der Notarvertrag, Katasterauszug oder Grundbuchauszug.
  • für die Angabe der Gebäudeflächen:
    die Wohnflächenberechnung und Nutzflächenberechnung oder hilfsweise den Bauplan.

Erläuterungen zu Begriffen (z. B. Gemarkung, Flurstück) finden Sie auch in den Anleitungen zu den Erklärungsformularen.

Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.
 

Sie sind steuerlich beraten?

Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgen. 

Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?

Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern.
Informationen stehen unter www.grundsteuerreform.de zur Verfügung. 

Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?

Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter

http://www.grundsteuer.bayern.de/

Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar:

089/30700077

In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen sehen Sie bitte von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.

Hängen die Grundsteuerreform und der Zensus 2022 zusammen?

Das Bayerische Landesamt für Statistik führt in 2022 einen Zensus mit einer Gebäude- und Wohnungszählung durch. Die Grundsteuerreform und der Zensus sind voneinander unabhängig. Weitere Informationen zum Zensus finden Sie unter www.statistik.bayern.de/statistik/zensus.

Hochwasserschutz in Obernzell an der Uferpromenade

Obernzell HWS aufgebaut

Das Bild zeigt den in Obernzell an der Uferpromenade aufgebauten mobilen Hochwasserschutz.


Sturzflut - Risikomanagement

Mit Fördermitteln des Freistaats Bayern lässt die Marktgemeinde Obernzell aktuell ein Sturzflut-Risikomanagement zum Schutz vor Starkregenereignissen erstellen. >>>


Hochwasserschutz Erlau

Präsentation des Wasserwirtschaftsamt Deggendorf - Bürgerinformationsveranstaltung vom 13.07.2021 zum download >>>


 - Link zum Hochwassernachrichtendienst Bayern >>>

- Hochwasserinfo.Bayern.de >>>

 

Informationspflicht gem. Art 13 DSGVO - zum download >>>

Stromtarife / Preisblatt

Stromkennzeichnung


Heizstrom / Preisblatt zum


Netznutzungspreise


Referenzpreisblatt 2018 >>>


Strukturmerkmale:

EVU Obernzell - Notfallnummer bei Stromausfall:
Tel. 08591 / 9116 - 102

Wasserwerk Obernzell

Notfallnummer für Wasserschäden
Tel. 08591 / 9116 - 108
e-mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

1 cbm Wasser ab 1.1.2023 = 2,69 Euro
+ Grundgebühr/Zählermiete jährlich 35,00 Euro
+ 7 % MWSt.


Wasser - Untersuchungen

- Messwerte Juni 2015


Klärwerk Obernzell

Tel. 08591 / 92 00 33

Klärwerk Ederlsdorf

Tel. 08591 / 93 87 88

Abwasser / Kanalgebühr je 1 cbm:
ab 01.01.2021:  1,84 Euro


Information für Stromnetzkunden des Bayernwerkes::

Technischer Kundenservice: 0941 28 00 3311 bzw. 0941 28 00 3377 (Zähler- u. Messeinrichtungen)

Störungsnummer: 0941 28 00 3366

Information für Gasnetzkunden der Energienetze Bayern

Störungsnummer: 08531 93400

Internet: www.energienetze-bayern.de

Sicherheitszertifikat zum Download >>


 

Rathaus 2015Markt Obernzell
Marktplatz 42
94130 Obernzell

Tel. 08591/9116-0
Fax 08591/9116-150

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Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr, 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag   08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Notfallnummer Stromstörung: EVU - Elektrizitätswerk, Tel. 0049 8591 / 9116-102

Notfallnummer Wasserschaden: Wasserwerk, Tel. 0049 8591 / 9116-108

bayernportal logo

 

Sicheres Kontaktformular finden Sie hier >>>

 

 

Ansprechpartner mit Durchwahl und E-Mail :

1. Bürgermeister
Ludwig Prügl, Tel. -111

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Vorzimmer Bürgermeister
Sabrina Reichhart, Tel. -116
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Kämmerei, Geschäftsleitung, Satzungsrecht, Sitzungsdienst, Breitbandpate
Johann Sterl, Tel. -109
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Personalamt
Christian Stoiber  Tel. -110

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Marktkasse, Buchhaltung, Gewerbesteuer
Heidi Fesl, Tel. -115
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Stromgebühren, Kassenvertretung
Daniela Krebsbach, Tel. -124
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Erschließungsbeiträge, Gastschulanträge, Kindergartenabrechnung,
Versicherungswesen, Datenschutz
Johann Sterl, Tel. -109
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Bürgerbüro und Standesamt: Einwohnermelde- u. Passamt, Sozialamt, Wahlamt
Gewerbeamt, Grundsteuer, Wasser / Kanalgebühren, Rentenversicherung, Feuerwehrwesen
Bernhard Riedl, Tel. -105
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Bürgerbüro: Einwohnermelde- u. Passamt, Gewerbeamt, Wahlamt
Friedhofsverwaltung, Hundesteuer
Selina Bauer, Tel. -104
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Bauamt, Baumaßnahmen des Marktes, gemeindliche Einrichtungen, Bauleitplanung, Bauanträge, Feuerbeschau
Heinrich Weiß, Tel. -101
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Straßenverkehrsrecht, Sondernutzungserlaunisse, Fassadenprogramm
Thomas Escherich, Tel. -103

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Straßenverkehrsrecht, Sondernutzungerlaubnisse (Vertretung)
 Tel. -125
 
Tourist-Info, Kulturelle Angelegenheiten und Veranstaltungen
Daniela Erhard, Tel. -119
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Bauhofleiter, Grünpflege, Fähre, Freibad, Freizeitzentrum
Andreas Grillhösl, Tel. –118
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Gemeindliche Werke,  Elektrizitätsversorgung
Lukas Behringer, Tel. -102
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Gemeindliche Werke, Wasserversorgung
Simon Sicklinger, Tel. 108

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Gemeindliche Werke, Abwasser / Kläranlage
Klaus Riedl, Tel. 08591 / 92 00 33
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Telefonzentrale, Bootshafen und Campingplatz, Kultur und Veranstaltungen,
Vereinsangelegenheiten, Fährabrechnung, Freibad
Gisela Wohlstreicher, Tel. -100

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Notfallnummer Stromstörung: EVU - Elektrizitätswerk, Tel. 0049 8591 / 9116-102 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Notfallnummer Wasserschaden: Wasserwerk, Tel. 0049 8591 / 9116-108 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kläranlage Obernzell, Tel. 08591 / 920033
Kläranlage Ederlsdorf, Tel. 08591 / 938788
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Brautkutsche

Heiraten im Schloss

Neben der Trauung im Rathaus gibt es auch die Möglichkeit im Festsaal (Rittersaal) des Schlosses Obernzell mit historischem Ambiente zu heiraten

Seit August 2019 verfügen wir über einen weiteren Trauungsort, dem Pavillon im Hengstenberggarten, für Trauungen bis ca. 20 Personen geeignet.Pavillon 2Pavillon 1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bevor Sie sich jedoch an diesem wichtigen Tag das "Ja-Wort" geben, sind zunächst noch eine Reihe Formalitäten zu erledigen. 

Der Eheschließung geht die Anmeldung zur Eheschließung voraus (sie ist mit dem früheren Aufgebot vergleichbar). 

Die Eheschließung müssen die Verlobten bei dem Standesamt anmelden, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei mehreren Wohnsitzen besteht hierbei eine Wahlmöglichkeit.

Der Standesbeamte benötigt verschiedene Unterlagen zur Prüfung der (rechtlichen) Ehefähigkeit.

Sobald Sie alle erforderlichen Unterlagen, Urkunden und Dokumente besorgt haben, können Sie die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Dabei sollen die Verlobten grundsätzlich beide persönlich beim Standesbeamten vorsprechen.

Standesamt Obernzell
Marktplatz 42                        
94130 Obernzell
Tel. 08591/9116-105

Terminanfragen per e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Notwendige Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (enthält Angaben der Meldebehörde über Ihre Person, zum Wohnsitz, zum Familienstand, Kinder, Religion und Staatsangehörigkeit; sie ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt derzeit 5,-- Euro.) Die erweiterte Meldebescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (Die Abschrift erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt).
    Die Gebühren hierfür belaufen  sich derzeit auf 12,00 €. 
  • Wenn Sie bereits verheiratet waren oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft geführt haben, weisen Sie bitte die Auflösung der Ehe oder Lebensgemeinschaft durch Vorlage einer Ehe – oder Lebenspartnerschaftsurkunde nach. Möglich ist auch die Vorlage eines beglaubigten Abdrucks aus dem jeweiligen Register. Wurde eine Vorehe im Ausland geschlossen ist die Auflösung sämtlicher Vorehen nachzuweisen.


Entstehende Kosten:

Die Gebühren für eine Eheschließung hängen von verschiedenen Faktoren ab (u. a. ob und welches Stammbuch der Familie Sie wünschen, wie viele Urkunden Sie haben möchten, usw.).

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Gemeindeteile rund um Obernzell
Auf dieser Seite bieten wir ein Forum an, auf der sich die Obernzeller Gemeindeteile präsentieren können. Alles Interessante und Informative aus den Obernzeller Bereichen kann hier in Bild und Text dargestellt werden.

Ortsteil Erlau zum Download der Infotafel Erlau

Erlau, 12 km unterhalb Passau und 6 km oberhalb Obernzell gelegen, ist mit seinen 546 Einwohnern der kleinste Gemeindeteil der Marktgemeinde Obernzell, zu der Erlau seit der Gebietsreform 1972 gehört. Die alte Geschichte Erlaus spielt sich ab zwischen Burgen und Höfen. Die Burg Krempelstein überragt noch heute den Ort. Auch wenn diese zu Österreich gehört, so ist sie doch durch ihre dominierende Lage Wahrzeichen von Erlau geblieben. Der Grundstein zum modernen Erlau wurde 1861 mit der Gründung einer Papierfabrik, 1883 durch eine Holzschleif im Erlautal und den Bau einer Eisenbahnstrecke nach Wegscheid und schließlich 1942 durch die Ansiedlung der Firma Vogt gelegt. Seit 1957 gibt es sogar eine katholische Kirche in Erlau, auch wenn der Ort pfarrlich nach Obernzell gehört.

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baumedlhof Zum Edlhofkreuz: 
Nach einem Aufstand der Bürger Passaus, die freie Reichsstadt werden sollte, zogen die am 4. Juni 1367 gächteten Truppen ruhelos durch das Hochstift. Untergriesbach und Obernzell wurden geplündert und in Brand gesteckt. Als die Rebellen beutebeladen heimziehen wollten, fügten ihnen die bischöflichen und österreichischen Truppen am 29. September 1367 bei der Schlacht am Edlhof eine vernichtende Niederlage zu. Unter dem Kreuz bei den Linden sollen die bischöflichen Gefallenen ruhen. Die bürgerlichen wurden entweder in die Erlau und die Donau geworfen, oder bei der Passauer Pfarrkirche St. Paul begraben. Der Freiheitsdrang der Passauer war gebrochen.
stifter Zum Stifter-Denkmal:
Im Rahmen des Straßenausbaus Erlau – Neuziering im Jahr 1963 war, verbunden mit der Feier, die Einweihung einer Wegekapelle (Haar) und die Enthüllung eines Adalbert-Stifter-Denkmals in der Erlauer Leithe, gespendet von Dr. h. c. Hans Vogt, geschaffen von Siegfried Moroder, München. Der damalige MdB Dr. Ramminger erläuterte, warum gerade oberhalb Erlau ein Stifter Denkmal errichtet worden sei. Adalbert Stifter stamme aus Oberplan, das früher zum alten Fürstbistum Passau gehörte. Stifter war ein Sohn des großen Waldes. Heute steht die Büste von Adalbert Stifter am neuen Eingang des Waldes. In der Leithe völlig verwachsen, wurde sie vor einigen Jahren in die Ortsmitte an der Erlaubrücke versetzt.


Einweihung Dorfplatz Rackling

dorfplatz-rackling

luftaufnahme-obernzellDie erste Besiedlung ist anhand von archäologischen Funden bereits in der Steinzeit nachweisbar. Von den Kelten ist bekannt, dass sie hier Keramik mit Graphitzusatz produzierten.

Die besondere Lage Obernzells - die Nähe zu Graphitvorkommen und die Donau als Transportweg - verhalfen Obernzell schon früh zu einer florierenden Wirtschaft. Insbesondere durch die Herstellung von Schmelztiegeln und durch die Funktion als Umschlagplatz für den Handel mit Waren wie z. B. Salz, Leder, Textilien, kamen die Bürger Obernzells zu Wohlstand.

Diese große geschichtliche Vergangenheit führte auch zu einer besonderen baugeschichtlichen Bedeutung. Hierdurch, ebenso wie durch die schöne Lage im Donautal mit dem milden Klima wurden bereits früh Reisende auf den Ort aufmerksam. Entdeckt haben den Erholungsort auf diesem Erdenfleck schon die Fürstbischöfe von Passau vor mehr als 700 Jahren, als sie Obernzell, einem ihrer Hauptorte anno 1263 alte Privilegien bestätigten und unter ihrer Herrschaft (1217 – 1803) ein Schloss erbauten und es über Jahrhunderte als Sommerresidenz benutzten.

Ein Glücksfall war es, dass der Freistaat Bayern das Schloss erwarb und eine Zweigstelle des Bayerischen Nationalmuseums errichtete. Das Museum, das Keramik von ihren Anfängen in der Jungsteinzeit bis in die Gegenwart zeigt, lädt nicht nur an Regentagen zum Besuch ein.

1803 wurde das Fürstbistum aufgelöst. Nach einer kurzen Zugehörigkeit zum Kurfürstentum Salzburg-Toskana (1803 – 1806) kam der an der Donau gelegene Teil zum Königreich Bayern (1806 – 1919). Die besondere Attraktivität von Obernzell ist die Lage an der Donau. 1837 fuhr das erste Dampfschiff "Ludwig I." aus Regensburg an Obernzell vorüber. Bald darauf wurde Obernzell Anlegeort. In dieser Zeit wurden durch Pflasterung der Donau-Uferböschung die Fundamente für die heutige, über 600 m lange Uferpromenade gelegt.

1857 traf auf einem Inndampfer Prinz Luitpold in Obernzell ein und besichtigte die damalige Schmelztiegelfabrik, die weltweite Geschäftsverbindungen unterhielt. 1887 stellte der Obernzeller Fabrikant den Propellerdampfer Danubia in Dienst, der später durch die österreichische "Erste Donaudampfschiffahrtsgesellschaft" abgelöst wurde. Nach den kriegsbedingten Unterbrechungen hat sich das für den Fremdenverkehr bedeutende Geschehen an der Donau fortgesetzt.

Gleich nach dem 2. Weltkrieg begannen die Bürger von Obernzell wieder, ihre besseren Schlafstuben an die Urlauber zu vermieten, die sich nach und nach von "Fremden" und "Sommerfrischlern" zu unseren heutigen gern gesehenen Gästen wandelten.

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