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Vorschläge für die Wahl zum Jugendschöffen können bis 15. Februar 2023, zum Schöffen bis 31. März 2023 im Rathaus Obernzell abgegeben werden.
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden.
Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichte der Amtsgerichte zum Einsatz.
Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden im Laufe des Jahres 2023 stattfinden.
Bürgerinnen und Bürger aus dem Gemeindebereich des Marktes Oberrnzell, die sich für ein Schöffenamt interessieren, laden sich die Bewerbungsbögen hier herunter oder melden sich bitte im Rathaus bei Herrn Riedl, Tel. 08591 / 9116-105, e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Nähere Informationen über die Grundlagen des Schöffenamtes, das Strafrecht und den Gang des Strafverfahrens finden Sie hier: