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Sturzflut-Risikomanagement

Mit Fördermitteln des Freistaats Bayern lässt die Marktgemeinde Obernzell aktuell ein Sturzflut-Risikomanagement zum Schutz vor Starkregenereignissen erstellen.

Mittels Simulationsverfahren werden flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet Starkregengefahren- und Starkregenrisikokarten erstellt, die anzeigen wo es zu Überflutungen und Schäden durch Starkregen und Sturzfluten kommen kann.

Anhand dieser Karten und Simulationsergebnisse lassen sich in einem weiteren Schritt effiziente Maßnahmen ableiten, wie Bürger und Werte Vorort am besten geschützt werden können

Der Markt Obernzell möchte die Bürgerinnen und Bürger von Beginn an in den Planungsprozess einbinden und bittet daher um Ihre Mithilfe:

Ihre Mithilfe ist gefragt

Um die Realität der Überflutungssituation möglichst genau abzubilden, sind Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger zum Mitwirken aufgerufen. Wer in der Vergangenheit Überflutungsschäden hatte, sollte diese unbedingt melden. Ihre Informationen werden in den Starkregensimulationen berücksichtigt.

Starkregenmeldung Online

Ihre Informationen können Sie bequem und einfach online über folgende Adresse eingeben:

www.starkregenmelder.de

Die Eingabe ist einfach und selbsterklärend. Neben Angaben zu Ort, Zeit und Beschreibung können Sie auch Bilder hochladen.

Falls Sie dennoch lieber in analoger Form Ihre Informationen bereitstellen wollen, können Sie dies mit dem im Rathaus ausliegenden Formular tun.

Wir danken für Ihre Mithilfe.

Ansprechpartnerin beim Markt Obernzell:
Bauamt Obernzell
Tel. 08591 / 9116 - 103
e-mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Infoschreiben zum download:
Buergerinfo_Starkregenschutz-in-Obernzell >>>

 

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungplan Änderung - Erlau 1

 

 

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung:

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB             Hinweispflicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  für die Änderung des Bebauungsplans „Erlau 1“ des Markts Obernzell

Der Marktrat hat in der Sitzung vom  22. Oktober 2019 die Änderung des Bebauungsplans „Erlau 1“ mit Deckblatt 6 gebilligt.

Der Entwurf für die Änderung des Bebauungsplans bezüglich der Bauparzelle Flurnummer 2268/32, Donaugründe 5. in 94130 Obernzell, Ortsteil Erlau, siehe Lageplan, und die Begründung liegen im Rathaus, Marktplatz 42,  94130 Obernzell,  Zimmer 15,

vom 4. November bis einschließlich  6. Dezember,

während der üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es ist darauf hinzuweisen, dass bei einer Beteiligung der Öffentlichkeit im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter  https://www.obernzell.de/ veröffentlicht.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. (siehe gesonderte Mustervorlage)

Obernzell, den 25. Oktober 2019

(Siegel)                                                            Josef Würzinger, 1. Bürgermeister

 

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bauleitplanung - Flächennutzungsplan - Deckblätter

 

Weiterlesen: Bekanntmachung: Bauleitplanung

 GR Sitzungen

 

Im Obernzeller Schlossgarten kann nach Herzenslust bei verschiedenen „Standlern“ eingekauft werden.    

Jeden Donnerstag von 07:00 – 13:00 Uhr stehen frische, regionale Produkte für Sie bereit. >>>   

 

 
 
 
 

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Am Marktplatz ist ab sofort ein gratis WLAN-Netz verfügbar ! 

Wer sich in diesem Bereich auf dem Smartphone oder Tablet die verfügbaren WLAN-Netze anzeigen lässt, bekommt den Eintrag  "Bayern-WLAN" angeboten.Logo BayernWLAN

Wird er ausgewählt landet man im Browser auf einer Startseite, auf welcher lediglich die Nutzungsbedingungen zu bestätigen sind.

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